

Kosten
​Gesetzlich versicherte Patient:innen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie in allen Fällen, in denen sie zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig sind. Eine Überprüfung dessen erfolgt im Erstgespräch. Bei der ambulanten Psychotherapie handelt es sich um eine zuzahlungsfreie Leistung. Da ich über eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen für die Verhaltenstherapie gesetzlich Versicherter verfüge, benötige ich für die Abrechnung lediglich quartalsweise Ihre elektronische Gesundheitskarte. Eine Überweisung von einer:m Ärzt:in ist für die Inanspruchnahme eines Ersttermins nicht erforderlich.
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Privat versicherte Patient:innen
Wenn Sie privat versichert sind, sind die Bedingungen und das Ausmaß der Kostenübernahme von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag abhängig. Die meisten Privatversicherungen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bzw. beteiligen sich anteilig. Ich empfehle Ihnen, sich frühzeitig bei Ihrer Versicherung über deren Konditionen und Formalitäten der Antragstellung für Psychotherapie zu informieren. Im Rahmen der Therapie erhalten Sie in regelmäßigen Abständen (i.d.R. monatlich) eine Rechnung von mir, welche sich nach der "Gebührenordnung für Psychotherapeuten" (GOP) richtet.
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Beihilfe berechtigte Patient:innen
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, werden die Therapiekosten durch die Beihilfestellen in der Regel übernommen. Ich empfehle Ihnen, frühzeitig bei Ihrer Beihilfestelle Informationen über die benötigten Formulare und Abläufe der Antragstellung für Psychotherapie einzuholen.
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Selbstzahler:innen
Die Honorierung orientiert sich wie auch bei privat versicherten Patient:innen an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Am Ende jeden Monats bekommen Sie eine zu begleichende Rechnung über die in Anspruch genommenen Leistungen.
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